Rechtsprechung
OLG Hamburg, 21.12.1981 - VAs 17/81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1496) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Anspruch Lebenslänglicher auf Haftunterbrechung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGGVG § 23; StVollstrO § 45
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1982, 430
- NStZ 1982, 264
- StV 1982, 174
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.1981 - VAs 17/81
Das BVerfG hat in seinem Urteil v. 21.6.1977 (BVerfGE 45, 187 , insbes. 223 ff., 238 ff.) ausgesprochen, daß auch der lebenslange Entzug der persönlichen Freiheit einer besonders strengen Prüfung am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bedarf. - BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten
Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.1981 - VAs 17/81
Eine Strafvollstreckung, die solche Folgen hätte, wäre - wie jede andere Strafverfolgungsmaßnahme - verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. BVerfG, NJW 1979, 2349, 2350).
- BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92
Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK
Vom Vollzug droht die Gefahr nämlich auch dann nicht mehr, wenn er Mittel zur Abhilfe hat (vgl. amtliche Begründung zu § 455 StPO in BT-DruckS. 10/2720 S. 16; OLG Karlsruhe Beschluß vom 21. Dezember 1990 - 1 Ws 275/901 - NStZ 1991, 302; OLG Hamburg Beschluß vom 21. Dezember 1981 - VAs 17/81 - NStZ 1982, 264). - OLG Stuttgart, 11.02.1985 - 4 VAs 47/84
Entscheidung über einen vor dem Strafvollzug gestellten Antrag auf Gewährung von …
Soweit in anderen Entscheidungen in den Leitsätzen gegen die Ablehnung einer Strafunterbrechung generell der Rechtsweg nach § 23 ff. EGGVG als eröffnet angenommen zu werden scheint, handelt es sich ausschließlich um Fälle der in der Strafvollstreckungsordnung geregelten Materie (OLG Hamburg NStZ 1982, 264; OLG Koblenz ZfStrVO 1978, 180).